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Allgemeine Mietbedingungen
1. MIETVERTRAG
2. BUCHUNG
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4. VOUCHER
5. MIETPREISE
6. ANKUNFT - ABREISE
     HINTERLEGUNG DER KAUTION

  7. REKLAMATIONEN
  8. HAFTUNG
  9. RÜCKTRITT
10. ÄNDERUNGEN DER BUCHUNG
11. VERSICHERUNGEN
12. ZUSÄTZLICHE KLAUSELN
13.
GERICHTSSTAND

1) MIETVERTRAG: EUROCASA S.r.l. vermittelt und übernimmt die Vermietung von Villen, Häusern und Wohnungen im Namen von und im Auftrag der Eigentümer eben dieser Immobilien, zu den in unserer offiziellen Preisliste veröffentlichen Preisen, die im Einvernehmen mit dem Eigentümer und auf der Basis der im Moment des Drucks unserer Preisliste gängigen Marktpreise festgelegt werden. Die Preisliste ist ergänzender Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, und es ist den Reisebüros und Verteilern untersagt, Änderungen vorzunehmen.
Den verbindlichen Wochenpreis entnehmen Sie bitte den Angebotslisten, der Buchungsbestätigung, oder auf Anfrage an:
office@tuscany-holidayhomes.com

Die Buchung wird erst mit Überweisung der Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Briefpost und Email / Fax für beide Vertragspartner bindend.

2) BUCHUNG: Die Buchungen erfolgen über jene Reisebüros und Vermittlungsagenturen, die von EUROCASA S.r.l berechtigt wurden, an ihrer Statt zu handeln. Die Toskana Holiday GmbH übt für Eurocasa S.r.l. eine Vermittlungstätigkeit aus, der Vertragspartner bei Buchung ist Eurocasa S.r.l in Marciano della Chiana-Arezzo. Die Toskana Holiday GmbH berechnet weder Buchungs- noch Vermittlungsgebühren.

3) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Unmittelbar nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, 30% des gesamten Mietpreises zu zahlen. Die Restzahlung muss spätestens 45 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Falls die Buchung innerhalb der letzten 45 (fünfundvierzig) Tage vor Mietbeginn getätigt wird, muss der Gesamtbetrag bei der Buchung gezahlt werden. Die Zahlungen müssen nach den Bedingungen erfolgen, die die von uns berechtigten Reisebüros dem Kunden unmittelbar nach der Buchungsbestätigung mitteilen.

4) VOUCHER: Der Voucher wird bei der Zahlung des Mietpreises ausgestellt, und umfasst auch die Wegbeschreibung, um die Firma EUROCASA s.r.l., bzw. den Ort der Schlüsselübergabe zu erreichen. Die Gültigkeit des Vouchers beschränkt sich auf die darin angegebenen Namen. Es ist nicht gestattet, den Voucher an Dritte weiterzugeben, die Höchstzahl der darauf angegebenen Personen, oder die für die jeweilige Unterkunft bestimmte Anzahl von Schlafmöglichkeiten, zu überschreiten. Letzteres gilt nicht für Kinder bis zu 3 Jahren, vorausgesetzt, der Kunde bringt ein eigenes Babybett mit der dazugehörigen Wäsche mit, oder erfragt es bei der Buchung. Falls nicht vorher mit EUROCASA s.r.l. abgesprochen, darf während der Mietdauer keine andere Person anstelle der angegebenen untergebracht werden. Sollten diese Bedingungen nicht beachtet werden, so ist der Eigentümer berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Unterkunft zu versagen. Falls sich die Nichtbeachtung während der Mietdauer ergeben sollte, kann der Eigentümer die sofortige Räumung der Unterkunft verlangen, wobei der Kunde kein Recht auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen hat. Eine Räumung der Unterkunft kann auch dann verlangt werden, wenn der Kunde während des Aufenthalts die selbstverständlichsten Verhaltensnormen nicht respektiert (Zerstörung von Gegenständen, Verschmutzung usw.).

5) MIETPREISE: Die Mietpreise verstehen sich pro Woche und Mieteinheit und umfassen (falls nicht anders in der Preisliste angegeben): · Verbrauch von kaltem und warmem Wasser, Strom, Gas zum Kochen, Reinigung vor der Anreise, Bettwäsche und Handtücher, falls vorgesehen Schwimmbadbenutzung vom 01. Juni bis zum 28. September (wenn unter "Bemerkungen" in der Preisliste nicht anders angegeben), die unter Punkt 11 beschriebenen Versicherungen.
Die Preise umfassen nicht: zu hinterlegende Kaution, Heizkosten, Gebrauch des Telefons, jegliche vom Kunden gewünschte Extraleistung, die vor Ort zu zahlen ist. Die Endreinigung wird im folgenden Punkt 6, Abschnitt C erläutert (außer bei anderslautenden Angaben in der Preisliste).

6) ANKUNFT - ABREISE UND HINTERLEGUNG DER KAUTION:
a) Die Ankunft an der gemieteten Unterkunft muss am Samstag Nachmittag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr erfolgen. Falls der Kunde am Tag der Anreise Verspätung haben sollte, so ist er verpflichtet, dies EUROCASA S.r.l am Samstag vor 19.00 Uhr telefonisch unter der Nummer +39 0575/848215 mitzuteilen. Wird die Verspätung nicht rechtzeitig mitgeteilt, so lehnen EUROCASA S.r.l. und die von ihr vertretenen Eigentümer jegliche Verantwortung oder Kostenerstattung ab, und die Übergabe der Unterkunft findet erst am darauffolgenden Montag statt. Bei Anreise nach 19.00 Uhr, und nach Absprache mit EUROCASA oder dem Eigentümer, können dem Kunden eventuell Kosten für den nicht vorgesehenen Aufwand berechnet werden.
b) Bei der Ankunft ist der Kunde gehalten, dem Eigentümer oder der Agentur den Voucher vorzulegen, und sämtliche darauf angegebene Personen, die in der Unterkunft wohnen werden, ausweisen zu können. Letzteres dient der Registrierung und Übermittlung der Daten an die zuständigen Behörden. Bei der Schlüsselübergabe muss der Kunde die in der Preisliste angegebene Kaution in bar (Euro oder den entsprechenden Betrag in ausländischer Währung) hinterlegen. Diese Kaution wird ihm am Ende des Aufenthalts, abzüglich der Kosten für eventuell entstandene Schäden, vollständig zurückerstattet. In jedem Fall ist der Kunde dem Eigentümer gegenüber für alle am oder im Haus verursachten Schäden, deren Kosten die Höhe der Kaution überschreiten, verantwortlich. Der Eigentümer verweigert dem Kunden, der nicht bereit ist, die erfragte Kaution auszuhändigen, den Zutritt zur Unterkunft. Der Kunde muss das Haus bei der Abreise am Samstag zwischen 8.00 und 10.00 verlassen, um dem Eigentümer oder einem Beauftragten die Möglichkeit zu geben, das Haus für die nächsten Gäste vorzubereiten. Sollte der Kunde zu einer anderen Zeit abreisen, oder die Eigentümer nicht die Möglichkeit haben, das Haus zu überprüfen, so ist es letzterem erlaubt, die Kaution (abzüglich der Kosten für eventuelle Schäden) auch per Post zu erstatten, nachdem er den Zustand des Hauses überprüft hat. EUROCASA S.r.l. lehnt jede Verantwortung bezüglich Reklamationen, die die Kaution betreffen, ab.
c) Die Unterkunft wird sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben. In den Ferienobjekten, in denen keine obligatorische Endreinigung vorgesehen ist, ist der Tourist zu einer groben Reinigung des Objektes verpflichtet, besonderer Schwerpunkt hierbei ist eine saubere Küche. Andernfalls ist der Eigentümer berechtigt, 11 Euro pro Person von der Kaution einzubehalten.
d) Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das Haus oder Grundstück für die notwendigen Instandhaltungsarbeiten zu betreten (Garten, Schwimmbad, usw.).

7) REKLAMATIONEN: Alle Häuser werden von Seiten der EUROCASA S.r.l. regelmäßig überprüft, und die im Katalog wiedergegebenen Beschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Falls sich unerwartet und ohne das EUROCASA S.r.l. darüber informiert wäre, Änderungen an der gemieteten Unterkunft ergeben haben sollten, so lehnt EUROCASA S.r.l. jede Verantwortung dafür ab, wird sich aber umgehend dafür einsetzen, dass das Problem gelöst wird. Eventuelle Reklamationen müssen EUROCASA und der Agentur, bei der gebucht wurde innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Kunden schriftlich mitgeteilt werden, spätestens aber bis Montag nach der Ankunft, 18.00 Uhr. Nicht, wie oben erläutert, schriftlich mitgeteilte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Fall einer Reklamation gesteht der Kunde EUROCASA s.r.l die nötige Zeit zu, das eventuelle Problem zu beheben. Sollte keine schriftliche Reklamation erfolgen und der Kunde das Haus vorzeitig verlassen, so steht ihm keine Kostenerstattung des Mietpreises oder anderer ihm eventuell entstandener Kosten (z.B. Hotelkosten) zu.

8) HAFTUNG: Falls es EUROCASA S.r.l durch äußere Einflüsse oder höhere Gewalt nicht möglich sein sollte, dem Kunden das von ihm gebuchte Haus zur Verfügung stellen zu können, kann sie dem Kunden ein Haus mit ähnlichen oder besseren Merkmalen zuweisen, bzw. in Extremfällen die Buchung widerrufen und dem Kunde den bezahlten Betrag zurückerstatten, ohne das dieser Anspruch auf weitere Entschädigungen hat. Hat der Kunde ein anderes Haus akzeptiert, so verliert er jeden Anspruch auf Rückzahlungen oder Ansprüche jeglicher Art.

9) RÜCKTRITT: Sollte der Kunde eine Buchung aus irgendeinem Grund stornieren, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der Kosten abzüglich der folgenden Rücktrittsgebühren: 10% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb bis zum 30.Tag vor Mietbeginn, 30% des Mietpreises bei Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Mietbeginn, 75 % des Mietpreises bei Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Mietbeginn, 90% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn, 100% bei no show.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung !

Diese können Sie zum Beispiel über unsere Website online abschließen. Mit ihren Reiseunterlagen erhalten Sie weitere Informationen zur
Reiseversicherung.


10) ÄNDERUNGEN DER BUCHUNG: Änderungen von bereits getätigten Buchungen, die den Zeitraum des Aufenthalts und/oder die Wahl der Unterkunft betreffen und unserem Büro innerhalb der letzten 45 (fünfundvierzig) Tage vor Mietbeginn mitgeteilt werden, werden als Stornierung betrachtet und unterliegen den oben genannten Rücktrittsgebühren. In diesem Fall ist eine neue Buchung erforderlich. Dem Kunden wird empfohlen, bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um im Falle eines Rücktritts abgesichert zu sein.

11) VERSICHERUNGEN: Im nachfolgenden Text sind verschiedene Versicherungspolicen zusammengefasst, die EUROCASA bei renommierten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen hat:

1. Die bei der Versicherung ASSICURAZIONI GENERALI spa mit Sitz in Arezzo abgeschlossene Versicherungspolice Nr. 52713652 gewährleistet die Haftpflicht der Gesellschaft EUROCASA in Ausübung ihre Tätigkeit als Veranstalter für die Organisation und Vermittlung von Reisen und Aufenthalten in Italien ab, wie von den folgenden Gesetzen vorgesehen:

1.1. EG Richtlinie 90/314 vom 13.6.1990 und dem vom italienischen Staat
erlassenen Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977, beide gemäß des
internationalen Abkommens für Reiseverträge ( C.C.V.).

1.2. dem toskanischen Regionalgesetzes Nr.16 vom 8.2.1994, modifiziert durch die Gesetze Nr. 79 vom 19.7.1995 sowie Nr.42 vom 23.3.2000.
Diese Versicherung gilt für die folgenden Höchstbeträge, zuzüglich Spesen für den Rechtsbeistand:
 
 - Höchstbetrag pro Schadensfall € 1.549.370,00
 - Höchstbetrag pro Person € 516.456,00
 - Höchstbetrag pro Sachschaden € 258.228,00

Diese Versicherungspolice gilt auch für unabsichtlich, direkt an den
Touristen verursachte Vermögensschäden, ausgenommen direkter oder
indirekter Vermögensverluste in Folge von Tod, Körper - od. Sachschäden.
In Abweichung von den allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt diese Versicherungspolice weltweit.

2. Die bei der Versicherungsgesellschaft ITALIA ASSICURAZIONI spa mit Sitz in Arezzo abgeschlossene Versicherungspolice Nr. 5963560 gewährleistet den Versicherungsschutz für den Feriengast und die während seines Aufenthalts von ihm benutzte Immobilie.

Vom Feriengast verursachte Schäden an der Immobilie
Die Versicherung entschädigt den Eigentümer für Schäden ( ausgenommen Schäden an Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen ) welche von den Feriengästen unabsichtlich am Mietobjekt verursacht werden, einschließlich dessen Anlagen und Garten.
Es besteht eine Selbstbeteiligungspflicht des Feriengastes am entstandenen Schaden in Höhe von € 260.

 - Höchstbetrag pro Schadensfall € 1.032.913
 - Höchstbetrag pro Person € 1.032.913
 - Höchstbetrag pro Sachschaden € 1.032.913

Vom Feriengast verursachte Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen
Für diese Schäden entschädigt die Versicherung den Eigentümer maximal mit einer Summe von € 5164.
Es besteht eine Selbstbeteiligungspflicht des Feriengastes am unabsichtlich entstandenen Schaden in Höhe von € 260.
Für mutwillig verursachte Schäden haftet der Feriengast.

Am Feriengast verursachte Schäden
Für am Touristen verursachte Schäden, die der Haftpflicht des Mietobjekts selbst zuzuschreiben sind, einschließlich dessen Garten und Anlagen, wie auch des generellen Inhaltes des Mietobjekts zahlt die Versicherung bis zu einer Höchstsumme von:

 - Höchstbetrag pro Schadensfall € 1.032.913
 - Höchstbetrag pro Person € 1.032.913
 - Höchstbetrag pro Sachschaden € 1.032.913

Die genannten Versicherungspolicen sehen die Möglichkeit vor, dass der Vertrag nach geleisteter Schadenszahlung seitens der
Versicherungsgesellschaft gekündigt werden kann. Im Falle eines
Rechtsstreits gelten ausschließlich die ergänzenden Originaltexte der genannten Policen in Italienischer Sprache.

Garantiefond für den Verbraucher
In der Tourismusabteilung des italienischen Ministerratpräsidiums wurde ein nationaler Garantiefond eingerichtet, an den sich Verbraucher gemäß Art. 21 der Rechtsverordnung Nr. 111/95, im Fall von Zahlungsunfähigkeit bzw. Konkurs des Verkäufers/Vermittlers oder Organisators richten können, um folgende Ansprüche geltend zu machen:

 - Rückerstattung des gezahlten Mietpreises
 - Rückkehr des Verbrauchers in sein Heimatland

12) ZUSÄTZLICHE KLAUSELN: Die Tätigung der Buchung selbst und die Übernahme der Unterkunft von Seiten des Kunden bedeutet auch rechtlich, dass der Kunde die hier angegebenen Bedingungen akzeptiert. Der Kunde kann weder die EUROCASA s.r.l., noch den Eigentümer für eventuelle Folgen verantwortlich machen, falls er die hier beschriebenen Vertragsbedingungen nicht kennt. Bei den in unserem Katalog veröffentlichten Villen, Häusern und Wohnungen handelt es sich nicht um öffentliche touristische Einrichtungen wie Hotels, Pensionen oder Ferienanlagen, sondern um Häuser in Privateigentum. Aus diesem Grund gehören diese Unterkünfte nicht den allgemeinen, von der internationalen Tourismusbranche anerkannten Kategorien an, sondern spiegeln in ihrer Bauweise und Einrichtung den persönlichen Geschmack des Eigentümers und lokale Gewohnheiten wider. Der Kunde sollte daher die Tatsache akzeptieren und schätzen, dass das von ihm ausgewählte Haus ganz anders sein kann als das, in dem er normalerweise wohnt. Denn genau das ist der Sinn unseres Urlaubsvorschlags: ein paar Wochen lang in einem anderen Umfeld leben, eine Gegend mit ihren Traditionen, ihrer Geschichte und ihren Bewohnern kennen lernen.

13) GERICHTSSTAND Gerichtsstand bei jeglichem Rechtsstreit ist Arezzo. Der vorliegende Vertrag entspricht der italienischen Gesetzgebung.

 

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